Nichtmedizinische Hypnose

Die Hypnose gilt als Entspannungsverfahren und ist in ihrer inneren Wirkweise anderen gängigen Verfahren wie dem Autogenen Training, Muskelentspannung nach Jacobson oder auch Yoga ähnlich. Deshalb darf aus rein rechtlicher Sicht in der Bundesrepublik Deutschland jeder Hypnose anwenden, so lange er damit keine Erkrankungen behandelt. Für die Behandlung von Erkrankungen ist grundsätzlich eine Heilerlaubnis erforderlich.

Wichtig ist, dass eine nichtmedizinische Hypnose nicht der Diagnose oder Heilung von Erkrankungen dient.

Der prozentual größte Teil der Hypnotiseure in Deutschland arbeitet nichtmedizinisch außerhalb der Heilkunde. Grundsätzlich darf aus gesetzlicher Sicht jeder die Hypnose anbieten, wenn er sie nicht zu heilkundlichen Zwecken einsetzt und mit seiner Arbeit die Gesundheit seiner Klienten nicht gefährdet.

Für die Arbeit in meiner Praxis ist das nicht relevant, da ich Heilpraktikerin für Psychotherapie bin und somit über eine Heilerlaubnis verfüge. Trotzdem möchte ich mit der Unterscheidung nichtmedizinisch/medizinisch deutlich machen, dass die Anwendungsgebiete der nichtmedizinischen Hypnose überaus vielseitig sind und Probleme ohne längere Therapie oft einmalig und erfolgreich behandelbar sind.