Die Hypnose gilt als Entspannungsverfahren und ist in ihrer inneren Wirkweise anderen gängigen Verfahren wie dem Autogenen Training, Muskelentspannung nach Jacobson oder auch Yoga ähnlich. Deshalb darf aus rein rechtlicher Sicht in der Bundesrepublik Deutschland jeder Hypnose anwenden, so lange er damit keine Erkrankungen behandelt. Für die Behandlung von Erkrankungen ist grundsätzlich eine Heilerlaubnis erforderlich.
Da ich Heilpraktikerin für Psychotherapie bin und somit über eine Heilerlaubnis verfüge, darf ich Erkrankungen diagnostizieren und behandeln.
Die Übergänge der Themenschwerpunkte sind fließend und erfordern in meiner Arbeit ein großes Spektrum an Behandlungsansätzen. In der medizinischen Hypnose arbeite ich mit Störungen, die aus dem psychischen Bereich resultieren. Die Therapie gestaltet sich somit umfangreicher und analytischer als bei der nichtmedizinischen Hypnose.